Verkehrsdezernat: Geh- und Radweg an der Oppelner Straße nicht zielführend

Nach Einschätzung des Verkehrsdezernats würde ein separater Geh- und Radweg an der Oppelner Straße (Sportplatz) nicht zu der erwünschten Verkehrsberuhigung führen, sondern den Verkehr eher beschleunigen. Auch für den Erwerb der erforderlichen Grundstücke müssten entsprechende Gelder absehbar sein, bevor an die Grundstückseigentümer herangetreten wird. Das Dezernat verweist zur kurzfristigen Verkehrsberuhigung erneut auf den vorgeschlagenen Verkehrsversuch mit Pollern am südlichen Ende.

In seiner Sitzung vom 9. Februar 2022 hatte der Ortsbeirat nach kontroverser Diskussion mit den Stimmen von SPD, CDU und ZfN erneut eingefordert, dass an der Oppelner Straße ein Geh- und Radweg geschaffen wird (wir berichteten). Ein vom Verkehrsdezernat, dem betroffenem Landwirt und der Wählergruppe Norschter in Bewegung erarbeitetes alternatives Verkehrskonzept zur Verkehrsreduzierung in der Oppelner Straße (wir berichteten) wurde im Ortsbeirat abgelehnt. Nun hat das Amt für Tiefbau und Straßenplanung auf diese Beschlüsse reagiert, wir geben die Antwort hier im Wortlaut wieder:

Sehr geehrter Herr Dr. Uebersohn,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss Nr. 0014 bitten Sie den Magistrat erneut zu prüfen, ob die Umsetzung eines Geh- und Radweges in der Oppelner Straße möglich ist. Hierzu soll sich mit den betroffenen Eigentümern bezüglich des Grunderwerbs in Verbindung gesetzt werden.

Die Aussage, dass durch das erarbeitete Verkehrskonzept die Zufahrt zu dem landwirtschaftlichen Betrieb und Direktvermarkter unterbrochen wird, kann nicht nachvollzogen werden. Eine direkte Verbindung ist weiterhin für den Fuß- und Radverkehr möglich. Zudem bleibt der Betrieb für den Kfz-Verkehr auch weiterhin über die Oppelner Straße bestehen. Es wird auch noch einmal ausdrücklich betont, dass das Abtrennen der Straße vom Wohngebiet als Verkehrsversuch erfolgen soll und jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Dies ließe sich kurzfristig umsetzen.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch eine bauliche Trennung mittels Geh- und Radweg in der Oppelner Straße eine Verkehrsberuhigung erzielt wird, wie es die Intention des Beschlusses vom 19. Mai 2021 ist. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass eine bauliche Trennung in dieser Örtlichkeit sogar eine Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit nach sich führen
wird. Heute wird der Verkehr durch zu Fuß gehende und Radfahrende dort „verlangsamt“ was infolge eines separaten Geh- und Radweges nicht mehr der Fall wäre. Für den Umbau mit separatem Geh- und Radweg in der Oppelner Straße sind zurzeit keine Haushaltsmittel vorgesehen. Die Maßnahme kann auf Wunsch des OBR gerne in die Vorhabenliste des Tiefbau- und Vermessungsamtes aufgenommen werden, allerdings ist hierbei nicht mit einer kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme zu rechnen. Eine Abfrage der Grundstückseigentümer wird erfolgen, wenn eine Umsetzung dieser Maßnahme mit entsprechenden Haushaltsmitteln absehbar ist.