Wintereinbruch: Streusalz ist grundsätzlich verboten

Die Verwendung von Streusalz ist in Wiesbaden laut Straßenreinigungssatzung grundsätzlich verboten! Nur bei besonderen Witterungsverhältnissen wie Blitzeis oder in besonders gefährdeten Bereichen ist die Verwendung von Streusalz ausnahmsweise zulässig, aber auch dann ist Ausbringungsmenge auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

In §8 (5) der Wiesbadener Straßenreinigungssatzung steht: „Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt, Granulat und ähnlich abstumpfende Materialien zu verwenden. Das Streugut darf keine für Haustiere, Pflanzen oder die Straßen schädlichen Bestandteile enthalten. Die Verwendung von Streusalz ist unzulässig, es sei denn, die Glätte kann aufgrund der besonderen Witterungsbedingungen, insbesondere bei Blitzeis oder in besonders gefährdeten Bereichen und Lagen auf andere zumutbare Weise nicht beseitigt oder ausreichend abgestumpft werden. Das Streusalz darf keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthalten und die Ausbringungsmenge ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Es ist zu vermeiden, dass Streusalz in den Wurzelbereich von Bäumen gelangt.“

Link zur Straßenreinigungssatzung: https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/rathaus/stadtrecht/7-1.1-Strassenreinigungssatzung-Stand-2022.pdf