Silvestermüll muss selbst entsorgt werden

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In weiten Teilen Nordenstadts zahlen die Anwohner keine Straßenreinigungsgebühren, darum sind die sie dort auch selber für die wöchentliche Reinigung der Gehwege und der Fahrbahn verantwortlich. Lediglich in den Gewerbegebieten wird die Fahrbahn zweimal wöchentlich von der Stadt gereinigt, und auf den Durchfahrtsstraßen einmal – dafür zahlen die Anlieger dort das Jahr über entsprechende Gebühren. Allerdings kümmert sich die ELW auch dort ausschließlich um die Fahrbahn, für die Säuberung der Gehwege sind die Anlieger selber verantwortlich. Außerdem bittet die ELW darum, an Silvester keine größeren Hinterlassenschaften wie Feuerwerksbatterien auf der Straße zu lassen, weil diese zu groß für die Kehrmaschinen sind und der Fahrer jedes Mal aussteigen muss, um sie einzusammeln. Da die ELW zuerst die starken Verunreinigungen in der Innenstadt entsorgen muss, empfiehlt sich allerdings auch auf den Nordenstadter Durchfahrtsstraßen die Reinigung der Straßen und Gehwege durch die Verursacher oder die Anlieger, damit der Müll nicht noch tagelang rumliegt und je nach Wetterlage aufweicht oder auf die Felder oder Privatgrundstücke geweht wird.

Für Nordenstadt heißt das konkret, dass in den Wohngebieten ausschließlich die Oberpfortstraße, der Wallauer Weg und die Hunsrückstraße (bis zum Wallauer Weg) einmal wöchentlich von der Stadt gereinigt werden – inklusive der an Silvester besonders beliebten Kreiseln Richtung Wallau und Richtung Igstadt. Allerdings hat die ELW dafür eine Woche Zeit. Daher gilt auch dort: Mit einem Besen in der Hand fängt das Jahr schwungvoll mit ein wenig Frühsport an.

Abfalltipps der ELW für die Feiertage und Silvester: https://www.elw.de/aktuelle-meldungen/abfalltipp-zu-weihnachten

Straßenreinigungssatzung: https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/rathaus/stadtrecht/7-1.1-Strassenreinigungssatzung-Stand-2022.pdf