Schiedsamt neu zu besetzen

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In jeder hessischen Gemeinde gibt es zur Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsamt: Bei bestimmten Nachbarrechts- und Ehrverletzungsstreitigkeiten muss vor dem Gerichtsverfahren ein Schlichtungsversuch stehen. Für Nordenstadt gibt es eine Schiedsperson, die alle fünf Jahre neu gewählt wird. Mit wenigen Ausnahmen können sich alle Bürgerinnen und Bürger dafür bewerben. Seit April 2013, also seit zwei Wahlperioden, nimmt Erika Büttner ehrenamtlich das Amt der Schiedsfrau in Nordenstadt wahr. Für Neueinsteiger*innen bietet der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. Seminare an, um sie für ihre Arbeit fit zu machen.

Der größte Teil der Arbeit besteht aus Beratung. Bevor ein Fall offiziell wird, werden Gespräche geführt. Hierbei ist es wichtig zu erklären, dass das Schiedsamt die Vorstufe zu einem Gerichtsverfahren sein kann. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sieht der Gesetzgeber vor, dass zunächst das Schiedsamt angerufen werden muss. Bei Verfahren vor dem Schiedsamt wird eine geringe Verwaltungsgebühr berechnet. Anwälte sind nicht erforderlich, aber es kann auch ein Anwalt bei den Gesprächen dabei sein. Er hat allerdings nur bedingt das Recht zu sprechen, da der Sinn einer Schlichtung im persönlichen Gespräch zwischen den Kontrahenten liegt. Oft kommt es zu einer Einigung, wenn die Beteiligten bereit sind, ihre Probleme vor einer unbeteiligten Person zu diskutieren.

Die meiste Arbeit der Schiedsperson besteht in den sogenannten „Tür – und Angelfällen“. Das bedeutet, dass man erklärt welche Möglichkeiten gegeben sind oder auch wie man im Vorfeld Streitigkeiten verhindern oder beenden kann.
Wer hat Interesse, sich ehrenamtlich für ein konfliktarmes Zusammenleben in Nordenstadt einzusetzen? Bitte bei der Ortsverwaltung melden: ortsverwaltung-nordenstad@wiesbaden.de

Text: Gertrud Jensen

Weitere Informationen:
Beschreibung Schiedsamt

Eignung für das Schiedsamt