Ortsbeirat lehnt Haushaltsentwurf des Kämmerers ab: Nordenstadter Wünsche kaum berücksichtigt

Bildquelle: Robin Eisenmann

Auf Antrag von SPD und Norschter in Bewegung hat der Ortsbeirat in seiner September-Sitzung den Kämmerer-Entwurf für den städtischen Haushalt 2024/2025 abgelehnt. In der Begründung heißt es: „Der Ortsbeirat lehnt den vorgelegten Entwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 ab, da mit Ausnahme der Planungsmittel für den Neubau Stadtteilzentrums/Taunushalle, die ohnehin bereits im Haushalt zur Verfügung stehen, nur Finanzmittel für die Sanierung des Spielplatzes Breckenheimer Weg eingestellt sind.“

Weiter heißt es im Antrag der SPD:

„Der Ortsbeirat hält es aber für wichtig, dass zumindest die folgenden Maßnahmen, die für den Ortsbeirat eine wichtige Priorität haben, von Seiten des Magistrates eine Berücksichtigung bei den anstehenden
Haushaltsberatungen für den Haushalt 2024/2025 finden:

Maßnahmen-Nummer 3a und 3b

  • 3a) Ankauf von Flächen für die Errichtung eines Fuß- und Radweges an der Oppelner Straße zwischen Schlesierstraße bis zur K 656.
  • 3b) Errichtung eines Fuß- und Radweges an der Oppelner Straße

Der Ortsbeirat erinnert hier an seine langjährigen Haushaltsanmeldungen und Beschlüsse, dem im
Bebauungsplan vorgesehenen Fuß- und Radweg entlang der Oppelner Straße durch Erwerb der
notwendigen Flächen zu realisieren. Die wiederholt vorgetragene Begründung der Verwaltung, dass
die betroffenen Grundstückseigentümer zum Verkauf der entsprechenden Flächen nicht bereit sind,
ist nicht zu treffend, da von Seiten des Magistrates der Verkaufswille bei den betroffenen
Grundstückseigentümern bisher nicht abgefragt wurde, bzw. auch keine Gespräche angeboten
wurden, ob und unter welchen Bedingungen die in Frage kommenden Flächen zu erwerben wären.

Maßnahmen-Nummer 4

  • Finanzmittel für die Umgestaltung des Horchembrunnens

Finanzmittel für diesen Antragspunkt wurden seitens der Verwaltung immer wieder mit der
Begründung abgelehnt, es gebe aus Nordenstadt dazu keine Vorschläge. Mit Schreiben vom
31.10.2023 regte Frau Stadträtin Hinninger einen Ortstermin an. Am 6. März 2023 fand dieser statt.
Dabei wurde den Mitarbeitern des Grünflächenamts von einer Initiative Pläne zur Umgestaltung des
Horchembrunnens übergeben. Ziel ist, den Brunnen wieder vom Straßenniveau erkennbar zu
machen. Auch eine Kostenschätzung war dabei. Seitdem hat der OBR nichts gehört und noch einmal
mit einem Beschluss am 12. Juli 2023 den Magistrat um Klärung gebeten. Auch eine Übertragung
der Fläche vom Tiefbauamt an das Grünflächenamt wurde darin gefordert.
Eine Rückfrage beim Grünflächenamt ergab, dass beim Brunnen kein Denkmalschutz besteht.

Maßnahmen-Nummer 14

  • Finanzmittel für die Bauunterhaltung der Turmstraße 9 – 11 (Haus der Vereine, einschl. der Verbesserung der Akustik im Veranstaltungssaal)

Das Haus der Vereine wurde 1995 der Stadt den Vereinen übergeben.Seitdem wird es rege genutzt.
Die Küche (bis auf die Spülmaschine) wurde bereits erneuert. An den Fenstern etc. wurden bisher
keine Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Am 12. Juni 2023 hat der OBR eine Liste für
Reparaturen beschlossen. Um später nicht erheblich teurere Reparaturen zu haben, sind die im
Antrag genannten Maßnahmen dringend. Bereits vor 2020 gab es eine Bestandsaufnahme des
Hochbauamtes.
In der vorliegenden Stellungnahme des Magistrates zu den Anmeldungen des Ortsbeirats zum Haushalt
2024/2025 ist nicht zu erkennen, in wie weit den Anmeldungen des Ortsbeirats, zumindest zu den o. g.
Punkten, im Haushaltsentwurf für 2024/2025 entsprochen wird.

Der Antrag von Norschter in Bewegung ergänzt:

Maßnahme 2:

  • Planungsmittel für die Neuplanung des derzeitigen Standorts Gemeindezentrum.

Die Anmerkung der Verwaltung gibt nicht den aktuellen Sachstand wieder. Es geht bei dieser Maßnahme nicht um Punkt 1 der Liste und den Beschluss 0369 der StVV. Der Verweis darauf ist falsch. Vielmehr gibt es eine aktuelle Beschlusslage des Ortsbeirats 22-0-20-0049 vom 28.09.2022.
„Der Magistrat wird gebeten, den Bürgerbeteiligungsprozess bzgl. der Konzeptvergabe des Gemeindezentrum-Areals zeitnah anzugehen, damit die vom Ortsbeirat formulierten Bedingungen in Zusammenhang mit der Zustimmung zum Taunushallen-Neubau zuverlässig einfließen können. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wie der Planungsstand und die nächsten Schritte bezüglich des Bebauungsplanes des Gemeindezentrums unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Bürger ist.“
Der Ortsbeirat fordert die Verwaltung erneut dazu auf, die aktuelle Beschlusslage in ihrer Stellungnahme zu berücksichtigen und Mittel für den Bürgerbeteiligungsprozess bzw. die Konzeptvorgabe einzuplanen.

Maßnahme 5, 6 und 8:

  • Erwerb der Flächen „An der Igstadter Straße“, die lt. B-Plan als Sport- und Grünflächen festgeschrieben sind.
  • Anpachten der nicht verkäuflichen Flächen „An der Igstadter Straße“, die lt. B-Plan als Sport- und Grünflächen festgeschrieben sind.
  • Erweiterung der Sportanlage „An der Igstadter Straße“ durch einen weiteren Kunstrasenplatz aufgrund der erfolgten Bedarfsanalyse.

Da diese Maßnahmen im Zusammenhang stehen, möchten wir sie zusammen kommentieren. Am 09.Juni 2023 wurde der Ortsbeirat über die Ortsverwaltung über den aktuellen Sachstand informiert. Die Nachricht vom Sportamt enthielt u.a. die Kommentierung der Liegenschaftsamts, die wie folgt lauteten:

„Der Eigentümer der Flächen Nordenstadt Flur 2, Flst. 3/2, 10, 11, und 12 kann sich eine Vergabe als Erbpachtgrundstück vorstellen, allerdings war es bislang nicht möglich, eine konkrete Aussage zur Preisvorstellung für die Erbpacht zu erhalten. Für die Sportflächen würden die Flurstücke 3/2 und 10 mit insgesamt ca. 38.178 m² Fläche benötigt. Der von uns angebotene Pachtpreis in Höhe von 0,50 € pro m² (insgesamt ca. 19.089 €) wurde als erheblich zu niedrig erachtet.“

Diese Flächen entsprechen ca. 88% des Baufelds „An der Igstadter Straße“.
Zu den weiteren Flächen kommentiert das Liegenschaftsamt:

„Das Liegenschaftsamt prüft zur Zeit – mit Ausnahme der oben unter 2. genannten Flächen (Anmerkung: gemeint sind die o.g. 88% der Fläche), für die keine Verkaufsbereitschaft besteht – den Ankauf sowohl der Grundstücke, die für Sportflächen, als auch der Flächen, die für öffentliche Grünflächen vorgesehen sind. Alle diese Grundstücke werden als Ackerflächen genutzt. Die Verhandlungen gestalten sich schwierig, da die Preisvorstellungen der Eigentümer die Bodenrichtwerte für Freizeit- und Erholungsanlagen und öffentliche Grünflächen übersteigen. Hier wurden die Eigentümer aktuell erneut angeschrieben, mit der Bitte uns ihre konkrete Preisvorstellung mitzuteilen (hier steht lediglich die Aussage im Raum, dass der Bodenrichtwert von 25,00 € deutlich zu niedrig wäre).“

Aus Sicht des Ortsbeirats gibt die Stellungnahme der Ämter zum Haushalt nicht den aktuellen Sachstand wieder. Offensichtlich gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Flächen zu kaufen und andere Teile zu pachten. Eine Übereinkunft über die zu vereinbarenden Preise hierfür konnten bislang nicht erzielt werden.

Der Ortsbeirat fordert die Verwaltung auf, den aktuellen Sachstand zu berücksichtigen, etwaige neue Entwicklungen bei den Verhandlungen über die Grundstücke zu berücksichtigen und den Erwerb bzw. die Anpachtung der Grundstücke zügig und erfolgreich abzuschließen.

Korrespondierend hierzu ist zu berücksichtigen, dass die Bedarfsanalyse des Sportamts klar den Bedarf eines zweiten Sportplatzes ergeben hat. Der Ortsteil Nordenstadt hat mittlerweile beinahe 10.000 Einwohner und die Sportstätten reichen nicht mehr aus, um den Bedarf zu decken.

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine ausreichende Infrastruktur für den Ortsteil Nordenstadt zu schaffen. Es gibt seit 2002/2003 einen gültigen Bebauungsplan „An der Igstadter Straße“, der den Bedarf bereits vor über 20 Jahren widerspiegelt hat.

Aus diesem Grund ist Maßnahme 8 in den Haushalt aufzunehmen.