Ortsbeirat einig: Verkehrsberuhigung am Sportplatz soll geprüft werden

Nach monatelangem Ringen (wir berichteten) konnten sich alle Fraktionen im Ortsbeirat auf einen Beschluss zur Verkehrsberuhigung in der Oppelner Straße einigen: zunächst soll geprüft werden welche Auswirkungen es hätte, wenn die Straße nur noch von Anliegern der Sportanlagen, der Vereine und der Landwirtschaft genutzt werden dürfte. Die Norschter in Bewegung hatten beantragt diese Beschränkung direkt einzuführen, alternativ als sechsmonatigen Verkehrsversuch. SPD und CDU änderten den Antrag gegen die Stimmen der Norschter in einen Prüfauftrag. Dem so geänderten Antrag stimmten dann allerdings auch die Norschter zu, um so Einstimmigkeit gegenüber der Stadtverwaltung zu signalisieren: „Die Prüfung wird weitere Monate dauern, aber Hauptsache es endlich geht voran“, so die Norschter.

Der Änderungsantrag der CDU im Wortlaut, der den ursprünglichen Antrag der Norschter in Bewegung komplett ersetzt:

„Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob ergänzend zum Beschluss aus der Ortsbeiratssitzung vom 8.2.2023 auch der Teil der Oppelner Straße ab Jenaer Straße bis „An der lgstadter Straße“ für den allgemeinen motorisierten Verkehr gesperrt werden kann, in dem entsprechende Verkehrsschilder aufgestellt werden und die Durchfahrt ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr und den Anliegerverkehr sowie Radfahrer erlaubt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass als erlaubter Anliegerverkehr nicht nur die Lieferanten der Anlieger sondern auch die Besucher des Vitis, die Besucher der Sportstätten (auch Spieler und Fans der Gastmannschaften), Gäste der Restaurants sowie die Kunden des landwirtschaftlichen Hofes gelten.

Falls die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die Einhaltung des Durchfahrtsverbots kontrolliert werden wird und welche Auswirkungen sich im Hinblick auf eine Verlagerung des innerörtlichen Verkehrs ergeben könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Anwohner im Bereich der Jenaer Straße und Parallelstraßen bei einer Durchfahrtsverbotsregelung ebenfalls nicht mehr die Oppelner Straße werden nutzen können, um aus oder in Richtung lgstadt oder Breckenheim zu fahren.“