Neuer Kirchenvorstand bekommt Verstärkung

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Am 1. September 2021 hat die Arbeit des neu- und wiedergewählten Kirchenvorstandes für die nächsten 6 Jahre begonnen. Eine besondere Bewährungssituation für den Kirchenvorstand ist die derzeitige Vakanz der Pfarrstelle. Vakanzen bringen Einschnitte für die Gemeinde und fordern die Mitarbeiter und die Kirchenvorstände heraus. Gleichzeitig ist die Stellenkürzung der Pfarrstelle von 1,5 auf 1,0 zu verkraften. Darum hat der Kirchenvorstand in einer der letzten Sitzungen eine Erweiterung der Anzahl der Mitglieder (durch Berufung und Nachwahl) beschlossen. Im Gottesdienst am 06.03.2022 werden Ulrich Carmesin, Agnes Schuhmacher und Elke Wilhelmi in Ihren Dienst eingeführt.

Eine Vakanz kann (manchmal) auch eine gute Zeit sein, um „Vorrangiges“ und „Nachrangiges“ zu unterscheiden. Wir werden prüfen, ob Dinge, die wir in der Vakanz „lassen“ müssen, auch nachher nicht vermisst werden. Die Dinge werden neu angepackt und sortieren sich neu. Was kann weitergeführt werden, weil es sich bewährt hat? Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass durch die Vielzahl der monatlichen und jährlichen Aufgaben, Mehrarbeit auf alle Beteiligten entfällt. Ziel ist dabei, die anfallende Arbeit so zu verteilen, dass Gesundheit, Familie und Motivation der Ehrenamtlichen nicht über Gebühr belastet werden. Eine gute Delegation ist daher wichtig, um die Arbeit im Kirchenvorstand effektiv zu gestalten. Wir haben daher nach der Kirchengemeindeordnung (KGO) zunächst eine Geschäftsordnung für den Kirchenvorstand beschlossen. Die KGO ermöglicht, dass für einzelne Arbeitsbereiche Ausschüsse zuständig sein können. Ausschüsse haben Teil an der Geschäftsführung, andere arbeiten eher thematisch.

Unsere Ausschüsse sind beratend tätig und formulieren Beschlussvorlagen für den KV. Der Kirchenvorstand regelt Auftrag, Dauer, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse. Er behält die Letztverantwortung über die Arbeit und Beschlüsse der Ausschüsse. Damit ein Ausschuss beratungs- und arbeitsfähig ist, soll er weder zu groß noch zu klein sein. Eine gute Zahl sind mindestens 3 bis max. 7 Mitglieder. Den Vorsitz (Sprecher) und Stellvertretung regelt der Ausschuss selbst. Innerhalb der Ausschüsse sind einzelne Mitglieder für die unterschiedlichen Aufgaben bestimmt.
Wir haben nach § 44 KGO folgende Arbeitsausschüsse gebildet:

  1. Struktur und Verwaltung
  2. Kirche, Kultur & Familie
  3. Musik
  4. Öffentlichkeitsarbeit & Zukunft

Quelle und mehr Infos: https://www.ev-kirche-nordenstadt.de/main.php?target=news