Eingemeindungsvertrag: (K)ein Schwimmbad für Nordenstadt?
Immer wieder hört man in Nordenstadt, dass im Eingemeindungsvertrag von 1974 durch die Stadt Wiesbaden zugesagt wurde, dass in Nordenstadt ein Schwimmbad gebaut wird. Die Fraktion „Norschter in Bewegung“ wollte hier Licht ins Dunkel bringen und hatte zur letzten Ortsbeiratssitzung einen entsprechenden Antrag gestellt (siehe hier). Die ehemaligen Ortsvorsteher Rainer Pfeifer (CDU) und Klaus-Dieter Jung (SPD) hatten den Vertrag vorliegen, der bisher nicht öffentlich zugänglich ist: darin findet sich die Zusage der Stadt Wiesbaden ein Freibad in den östlichen Stadtteilen zu bauen – was bekanntlich nie geschehen ist. Die „Norschter in Bewegung“ wollen auf dieser Basis in einem weiteren Antrag nach diesen Vertragsbestandteilen fragen. Wir veröffentlichen den bisher nicht online zugänglichen „Eingliederungsvertrag“ hier vollständig.
Der komplette Vertrag findet sich über den Link unten, hier einige Auszüge:
- Die Gemeinde Nordenstadt erhält mit der Eingliederung als ein Stadtbezirk der Landeshauptstadt Wiesbaden den Namen „Wiesbaden-Nordenstadt“.
- Die Landeshauptstadt Wiesbaden stimmt der Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 3 – Gebiet „Am Igstadter Weg, Vor der Heil und In der Rüsselgasse“ – und des Bebauungsplanes Nr. 6 – Gebiet „Am Wallauer Weg“ – grundsätzlich mit der Maßgabe zu, daß die vorgesehene Bebauung nach dem Bebauungsplan Nr. 3 zugunsten von Geschoßwohnungen und Sozialwohnungen verändert wird, wobei mit der Wiesbadener Stadtplanung eine Einigung über die Planänderung herbeigeführt werden soll. (Aktualisierter Bebauungplan Nr. 3 hier.)
- Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird bei gegebenem Verkehrsaufkommen im Rahmen des noch zu ändernden Flächennutzungsplanes die erforderlichen Umgehungsstraßen im Stadtbezirk Wiesbaden-Nordenstadt bauen.
- Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird allen kommunalen Einrichtungen und Veranstaltungen des Stadtbezirks Wiesbaden-Nordenstadt die gleiche Förderung wie ihren anderen Stadtbezirken zuteil werden lassen, soweit im Nachstehenden nichts anderes bestimmt ist. Sie wird dafür sorgen, daß die Entwicklung des Stadtbezirks Wiesbaden-Nordenstadt nicht hinter derjenigen anderer Stadtbezirke zurückbleibt und die Einwohner des Stadtbezirks Wiesbaden-Nordenstadt in keiner Beziehung ungünstiger gestellt werden als die Einwohner anderer Stadtbezirke.
- Im Stadtbezirk Wiesbaden-Nordenstadt wird ein Ortsbeirat eingerichtet.
- Die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen erfolgt im Benehmen mit dem Ortsbeirat.
- In Nordenstadt wird eine Ortsverwaltung eingerichtet, diese darf nur mit Zustimmung des Ortsbeirats aufgelöst oder in ihrer Zuständigkeit verändert werden.
- Steuern und Gebühren werden für fünf bzw. zehn Jahre beibehalten und werden dann schrittweise an die Wiesbadener Höhe angepasst.
- Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird für die Freizeitbedürfnisse der Einwohner des Stadtbezirks Wiesbaden -Nordenstadt Schwimmöglichkeiten im östlichen Stadtbereich bereit stellen. Der Standort für den Bau eines Freischwimmbades soll erst nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens zur Neugliederung des Main-Taunus-Kreises im Rahmen der Sport- und Freizeitplanung aller östlichen Wiesbadener Stadtbezirke erfolgen.
- Die Grundschule im Stadtbezirk Wiesbaden-Nordenstadt bleibt bestehen.
- Ein Anschluß- und Benutzungszwang an die Straßenreinigung für das Gebiet des Stadtbezirkes Wiesbaden-Nordenstadt oder Teilen davon wird nur mit Zustimmung des Ortsbeirates eingeführt.
- Die Landeshauptstadt Wiesbaden verpflichtet sich, dafür einzutreten, daß die polizeiliche Gefahrenabwehr im Stadtbezirk Wiesbaden-Nordenstadt sichergestellt wird.
- Der Friedhof der Gemeinde Nordenstadt bleibt erhalten und wird bei notwendig werdendem örtlichen Bedarf erweitert.
- Die freiwillige Feuerwehr im Stadtbezirk Wiesbaden-Nordenstadt bleibt bestehen. sie wird im gleichen Umfang wie die übrigen freiwilligen Feuerwehren durch die Landeshauptstadt Wiesbaden unterstützt.
- Die Vereine und öffentlichen Hilfsorganisationen im Stadtbezirk Wiesbaden-Nordenstadt werden von der Landeshauptstadt Wiesbaden im gleichen Umfang wie die in anderen Stadtbezirken unterstützt und gefördert. Sie dürfen den Gemeinschaftssaal im Gemeindezentrum, die künftige Mehrzweckhalle und den Sportplatz „Am Igstadter weg“ kostenlos benutzen. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Veranstaltungen im Gemeindezentrum und in der Mehrzweckhalle, für die Eintrittsgeld erhoben wird.
- Die Bestimmungen über den Schlachthauszwang treten erst in zehn Jahren nach dem Tage der Rechtswirksamkeit der Eingliederung in Kraft. Das gilt auch für Hausschlachtungen.
Hier der komplette Eingliederungsvertrag inkl. Anlage 1, Anlage 2 haben wir angefragt.