Hunsrückstraße vorzeitig freigegeben – Busse fahren wieder normal

Die Querungshilfe für Fußgänger wurde eine Woche früher als geplant fertiggestellt – zum Schulbeginn am kommenden Montag können Schülerinnen und Schüler von ihren regulären Haltestellen abfahren. Doch was soll solch eine Querungshilfe überhaupt? Rund um die Baustelle wurde engagiert diskutiert. Wir versuchen Klarheit zu schaffen.

„Welchen Sinn hat so eine Querungshilfe?“ und „Warum eine Querungshilfe so nah an der Globus-Ampel?“ lauteten häufigen Frage. Auch „Warum kein Zebrastreifen?“, oder „Wer hat denn da Vorfahrt? Das Auto, oder die Fussgängerin?“ beschäftigte die Menschen.

Der Sinn der Einrichtung liegt im Namen: sie soll Fussgängern helfen, die Straße zu überqueren. Durch die kleine Mittelinsel müssen sie nicht warten, bis beide Fahrtrichtungen frei sind, sondern können zuerst die eine Straßenseite überqueren, und dann im Schutz der Mittelinsel auf eine geeignete Lücke im Verkehr warten, um die zweite Straßenseite zu überqueren.

Für einen Zebrastreifen oder sogar eine Ampel ist die Stelle aber tatsächlich zu nah an der Ampel an der Globus-Kreuzung gelegen. Außerdem wäre das dafür benötigte Fußgängeraufkommen an dieser Stelle sicherlich nicht hoch genug – es gibt bundesweite gesetzlich Vorgaben, ab wie vielen Fussgängen ein Zebrastreifen geschaffen werden darf.

Trotzdem gibt es an dieser Stelle immer wieder gefährliche Straßenüberquerungen von Fußgängern, die von der Bushaltestelle stadtauswärts in die Stolberger Straße laufen (oder andersrum). Der Umweg über die Ampel an der Globus-Kreuzung ist ihnen (verständlicherweise) bei diesem Streckenlauf zu lang.

Im Gegensatz zum Zebrastreifen haben bei der Querungshilfe/Mittelinsel Fußgehende allerdings keinen Vorrang, sie müssen den Straßenverkehr achten und erst queren, wenn frei ist. Autos müssen also nicht anhalten, wenn jemand queren möchte. Natürlich müssen sie anhalten, wenn ein Fußgänger auf der Straße ist, um diesen nicht in Gefahr zu bringen. Ob ihm eine Teilschuld zukommt, wenn er hält um einen wartenden Fußgänger queren zu lassen, und ihm hinten aufgefahren wird, ist vom Einzelfall abhängen, natürlich muss erstmal der Hintermann ausreichend Abstand halten und rechtzeitig bremsen, sobald sein Vordermann hält.

Update vom 16.08.2025, Hinweis aus der Leserschaft: „Vorsicht: Ein Auto, das aus der Stolberger Str. nach links in die Hunsrückstrasse einbiegt, muss Fußgängern beim Überqueren der Hunsrückstrasse Vorrang gewähren. Das ist an jeder Kreuzung so!“

Übrigens: die Faustregel für den Abstand zwischen Autos, sowohl innerorts, als auch außerörtlich, auf der Autobahn, im Stau und bei Hochgeschwindigkeit lautet vereinfacht: „Abstand = halber Tacho!“. Also: Bei 100 km/h ist ein Abstand von 50 Metern vorgeschrieben. 50 Meter entspricht dem Abstand der schwarz-weißen Leitpfosten am Straßenrand. Wer weniger Abstand hält, müsste 103,50 Euro Strafe zahlen. Wer weniger als die Hälfte davon Abstand hält, riskiert sogar ein Fahrverbot.